Ausbildung

1. Personenschützer Ausbildung – das Berufsbild und die beruflichen Chancen

Das Berufsbild eines Personenschützers hat sich in der Vergangenheit gewaltig verändert. Heute geht es nicht mehr um einen „breiten Schrank“ mit einer Glatze und einem finsteren Blick, oder aber auch der Muskelprotz mit dunkler Sonnenbrille – für diese Klischees ist heute kein Platz mehr. Möchte man die richtige Berufsbezeichnung wählen, so spricht man von einer Sicherheitskraft mit der Spezialisierung auf den Personenschutz. Die operative und präventive Abwehr von Gefahren ist ihr Arbeitsalltag, dabei sind die Aufgaben vielschichtig und stets unterschiedlich, da es auf den Auftrag bzw. die zu schützende Person ankommt. Das bedeutet, dass jeder Auftrag einen anderen Sicherheits-Schwerpunkt aufweist und die eigene Tätigkeit entsprechend angepasst werden muss. Das klingt nicht nur interessant, sondern bringt durchaus auch Abwechslung in den Arbeitsalltag.

Die Gefahrenanalyse als Arbeitsgrundlage

Letztlich bietet die Gefahrenanalyse die Arbeitsgrundlage für den Personenschützer. Darin werden zunächst Fragen geklärt, welche Eingriffe und wie viele Einschränkungen die zu schützende Person in ihre Privatsphäre zulässt, welche Einschränkungen der persönlichen Freiheit sie hinnehmen möchte. Ist es zudem vonnöten, dass der Schutzauftrag verdeckt durchgeführt wird? Mit Hilfe der Gefahrenanalyse werden diese Fragen aufgeworfen, erfasst und abgearbeitet. Ein Beispiel zur Verdeutlichung der Inhalte der Gefahrenanalyse: die Analyse der Schwachstellen, die Definition des Schutzziels, die Erstellung von Konzepten zur Abwehr, ein Gespräche zur Sicherheit mit der zu schützenden Person, die Entscheidungsfindung für eines der vorgeschlagenen Konzepte, das Verifizieren des Restrisikos, die Durchführung des zuvor ausgewählten Konzeptes, die Kontrolle desselben, es erfolgt eine stetige Aktualisierung von Maßnahmen je nachdem, wie sich die Sachlage verändert, zudem werden die ausgewählten Maßnahmen stets nachbereitet.

Das Anforderungsprofil eines Personenschützers

Welche (charakterlichen) Grundvoraussetzungen sollten bei einem Personenschützer vorliegen? Kann man in diesem Berufsbild ausgebildet werden? Wo sind Personenschützer besonders gefragt?

Folgende Anforderungen sollten bei Interesse an dem Personenschutz Beruf als gegeben sein:

  • Man muss über ein gepflegtes Äußeres und gute Umgangsformen verfügen. Dazu gehören auch eine umfangreiche Allgemeinbildung und Ausdrucksstärke
  • Hinzu sollten eine hohe psychische Belastbarkeit und die körperliche Fitness kommen
  • Zudem sollte man sehr flexibel einsetzbar sein und reise bereit, da auch internationale Aufträge vorliegen können
  • Man sollte in der Lage sein, selbstständig, zielorientiert und systematisch zu arbeiten. Die Eigenschaft, sich selbst motivieren zu können, versteht sich von selbst. Hinzu kommen Eigenschaften wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Loyalität
  • Ebenfalls hilfreich sind gute Kenntnisse der englischen Sprache und PC-Kenntnisse
  • Man muss sich bewusst machen, dass zu der zu schützenden Person stets eine professionelle Distanz eingehalten werden sollte
  • Letztlich muss man perfekt in den Themenbereichen ausgebildet sein, mit denen sich Personenschützer befassen

Die Ausbildung zum Personenschützer – Hart aber lohnenswert?

Der Weg zu einer Anstellung als Personenschützer ist nicht kurz und nicht einfach. Der Markt ist hart umstritten. Nachfolgend ein paar Ratschläge, wie ein solcher Weg aussehen könnte:

Die Ausbildung zum Personenschützer wird zum einen von Sicherheitsfachschulen, zum anderen von Konzernen angeboten. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Monate. Voraussetzungen für den Einstieg ist eine gewisse Berufserfahrung im Bereich der allgemeinen Sicherheit, wie zum Beispiel bei der Bundeswehr, im Objektschutz oder auch der Polizei. Das polizeiliche Führungszeugnis, welches vorgelegt werden muss, darf keine Einträge aufweisen. Die körperliche Fitness und die persönliche Allgemeinbildung müssen gut sein. Fremdsprachenkenntnisse sind ebenfalls von Vorteil, gerade wenn es um internationale Einsätze geht. Hinzu kommen die Notwendigkeit eines seriösen, gepflegten Erscheinungsbildes und der Fähigkeit, gut mit Stress umzugehen. Das Ausbildungsziel umfasst die Vermittlung und Entwicklung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die der Auszubildende benötigt, um selbstständig und eigenverantwortlich im unmittelbaren Personenschutz und auch im erweiterten Personenschutz tätig zu sein. Die Ausbildung wird Vollzeit innerhalb von drei Monaten absolviert, inhaltlich handelt es sich um rund 500 Lehreinheiten. Der Lehrplan basiert zumeist auf dem ASW-Leitfaden des Personenschutzes und umfasst u.a. folgende Stoffgebiete: Personenschutzdienstkunde, Ausrüstung und Technik, sowie die rechtlichen Grundlagen, die für den Beruf von Bedeutung sind, Psychologie, Waffensachkunde und Sachkunde gem. § 34a GewO. Die Kosten für die Ausbildung zum Personenschützer belaufen sich auf rund 3.550,00 Euro.

Es gibt zudem die Möglichkeit, eine entsprechende Ausbildung an der IHK zu absolvieren. Hier hat man die Möglichkeit, folgende Abschlüsse erfolgreich zertifiziert zu erhalten:

  • das Zertifikat als Personenschutzfachkraft (IHK)
  • die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
  • die gewerbliche Waffensachkundeprüfung gem. § 7 WaffG
  • Es gibt einen Nachweis zur Unterrichtsteilnahme an „Lebensrettenden Sofortmaßnahmen“
  • ein Zeugnis der Sicherheitsakademie

Diese Ausbildung verläuft ebenfalls in Vollzeit für einen Zeitraum von sechs Monaten. Der Preis hierfür beträgt rund 7.800,00 Euro. Es gibt hier jedoch auch Maßnahmen zur Förderung der Ausbildung und zur (teilweisen) Kostenübernahme. Beispielsweise wäre eine Übernahme der anfallenden Kosten durch die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Rentenversicherung möglich. Leistungen, die zum Zeitpunkt der Ausbildung von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezogen werden, haben keinen Einfluss darauf bzw. werden weiter gezahlt. Außerdem wären ein Fahrtkostenzuschuss und auch ein Zuschuss zur Kinderbetreuung möglich. Die Genehmigung einer solchen Förderung bzw. Kostenübernahme ist jedoch vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Interesse an einer Ausbildung bei der IHK?

Dann sollte man folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • Es ist ein Nachweis über die Reife zu erbringen, das bedeutet beispielsweise ein Nachweis über das Ableisten des Grundwehrdienstes, des Ersatzdienstes und der Zeiten, die man in einer Ausbildung verbracht hat
  • Es muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt werden, es dürfen darin keine relevanten Eintragungen vorhanden sein
  • Der Auszubildende muss mindestens 18 Jahre alt und physisch leistungsfähig sein
  • Zudem sollte er über ein gepflegtes äu0eres Erscheinungsbild verfügen

Hat man diese Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, geht es hauptsächlich darum, Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen. Hinzu kommt, dass sich Personenschützer auch nach der Qualifikation hierzu, ständig weiterbilden müssen. Auch die körperliche Fitness darf an dieser Stelle nicht vernachlässigt werden. Es gibt vielerlei Einsatzmöglichkeiten, so beispielsweise im Personenschutz, im Objekt- oder Veranstaltungsschutz, oder bei der Sicherung von Geld- und Werttransporten.

Doch ist ein Personenschützer auch gleichzeitig ein Bodyguard?

Tatsächlich werden die Bezeichnungen in der Umgangssprache synonym verwendet, obgleich es ein paar Unterschiede gibt.

Bei einem Personenschützer handelt es sich um eine Person, die für die persönliche Sicherheit einer zu schützenden Person zuständig ist in Bezug auf Angriffe durch Dritte wie beispielsweise Entführungen. Ihre Arbeit ist in Deutschland gesetzlich geregelt, es gibt hierfür Dienstvorschriften. Es gibt staatliche Personenschützer, die vom BKA oder auch dem LKA gestellt werden. Diese besitzen hoheitliche Vollzugsrechte.

Bei einem Bodyguard bzw. Leibwächter hingegen handelt es sich um eine Person, die zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit einer bestimmten Person entweder durch diese selbst oder durch einen anderen Auftraggeber beauftragt worden ist. Von dieser werden sie auch bezahlt. Die eigentliche Berufsbezeichnung ist „private Sicherheitsfachkraft“. Zu dem Aufgabegebiet des Bodyguards gehört auch der Schutz des Aufenthaltsortes der zu schützenden Person. Bodyguards haben keinerlei polizeiliche Befugnisse oder gar hoheitliche Rechte, ihre Handlungen sind lediglich auf die Ausnahme-Rechte, wie beispielsweise Notwehr, Nothilfe oder auch das Festnahmerecht, gestützt.

2. Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft

Wer hat es noch nicht gesehen, die Bodyguards prominenter Menschen, die ständig um diesen herum wirbeln? Die Anstellung einer privaten Sicherheitsfachkraft gewinnt immer mehr an Bedeutung, daher ist es nicht verwunderlich, dass sich das Bild von „außergewöhnlich“ zu „vollkommen normal“ gewandelt hat. Wenn man das Geld hat, steht die Anstellung einer privaten Sicherheitsfachkraft fast schon außer Frage. Dies spiegelt sich auch in dem stetig wachsenden Sicherheitsbedürfnis der Menschen wider. Die Tätigkeit als private Sicherheitsfachkraft setzt eine Berufsausbildung voraus, deren Inhalte im Berufsbildungsgesetz festgelegt und bundesweit einheitlich sind. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Ihr Angebot findet sich im Bereich Sicherheits- und Wachgewerbe. Zudem hat man die Möglichkeit, eine schulische Ausbildung zu machen. Hat man eine solche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, stehen einem insbesondere die Türen in Betrieben des Werte-, Personen- und Objektschutzes offen. Dann wird man dort von privaten Personen oder auch Unternehmen engagiert oder nimmt Schulungen zum Thema Sicherheit vor. Ein weiterer möglicher Arbeitsbereich wäre die Sicherheitsabteilung von Bahnhöfen oder auch bei Gesellschaften des öffentlichen Verkehrs. Hinzu kommt ein möglicher Dienst auf einem Flughafengelände oder auch im Bereich Messe- und Gestaltungsschutz. Die Arbeitsmöglichkeiten bzw. die Einsatzbereiche einer Sicherheitsfachkraft sind vielfältig.

Wie die Bezeichnung „Sicherheitsfachkraft“ vermuten lässt, steht die Sicherheit einer oder auch mehrerer Personen, ein Objekt oder auch ein Wertgegenstand im Vordergrund. In der Umgangssprache findet sich häufig auch die Begrifflichkeit „Türsteher“. Sicherheitsfachkräfte haben eine große Bedeutung bei Konzerten, Messen oder auch vor Diskotheken und Clubs. Dort sind sie für die Überprüfung der Gäste auf Waffen, Drogen etc. zuständig.

In einer solchen Position sollte man zudem über die Fähigkeit verfügen, Gefährdungspotentiale und vorausgehende Situationen entsprechend einzuschätzen. Auf diese Weise ist man in der Lage, frühzeitig einzugreifen oder zu reagieren. Es erfolgt zudem eine Beratung von Konzernen, ob beispielsweise eine einfache Absperrung eine ausreichende Sicherung bietet und das unbefugte Betreten eines Konzerts verhindert, oder der Bereich stattdessen doch zusätzlich mit Hilfe einer Alarmanlage oder auch weitere Sicherheitsfachkräfte gesichert werden sollte. Gefahrenquellen im Voraus zu erkennen ermöglicht es zudem, Risiken einzuschätzen, so dass eine entsprechende individuelle Beratung diesbezüglich erfolgen kann. Sicherheitsfachkräfte kennen sich außerdem mit den unterschiedlichen Systemen von Alarmanlagen aus, sie können diesbezüglich nicht nur beratend tätig sein, sondern diese Systeme auch installieren, überwachen und warten.

Die Weiterbildung zur Sicherheitsfachkraft

Aufgrund des steigenden Bedürfnisses nach immer mehr Sicherheit wächst die Sicherheitsbranche überdurchschnittlich schnell. Dadurch werden zahlreiche Jobmöglichkeiten eröffnet. Aus diesem Grund finden sich in diesem Bereich Berufspraktiker und Quereinsteiger. Diese haben keine spezielle Ausbildung und keinen anerkannten Abschluss für den Bereich der Sicherheitswirtschaft. Für diejenigen gibt es die Möglichkeit, die Weiterbildung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) zu absolvieren.

Sind Sie Berufspraktiker oder Quereinsteiger, wobei die Berufserfahrung eine untergeordnete Rolle spielt, und arbeiten derzeit im Bereich der Sicherheitswirtschaft oder im industriellen Werkschutz? Möchten Sie sich fortbilden und einen Sprung die Karriereleiter hinauf machen? – Dann ist diese Weiterbildung ideal für Sie.

Gleiches gilt für diejenigen, die gerade im allgemeinen Sicherheitsbereich tätig sind oder diejenigen, die über Spezialkenntnisse verfügen. Ob Kontrolleur, Streifenpolizist, Soldat oder Bundesgrenzschutzmitarbeiter – mit Hilfe dieser Vorerfahrung ist der Einstieg leicht und die Resonanz wird sich mit anspruchsvollen Spezialaufgaben bemerkbar machen. Die Weiterbildung ist sowohl für Menschen geeignet, die bereits im Sicherheitsbereich arbeiten, aber auch für branchenfremde Personen, die darüber nachdenken, in diesem Sektor beruflich Fuß zu fassen.

An einer Fernschule besteht die Möglichkeit, jederzeit mit dem Lehrgang zu beginnen, allerdings ist die Teilnahme an diesem an einige Voraussetzungen geknüpft. Diese Ausbildung kann erst im Alter von 24 Jahren absolviert werden. Zusätzlich vonnöten ist ein Berufsschulabschluss und zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich der Sicherheitswirtschaft. Ist kein Berufsschulabschluss vorhanden, so kann man die Ausbildung dennoch angehen, sofern man eine Berufspraxis von fünf Jahren vorweisen kann. Von diesem Zeitraum müssen drei Jahre im Bereich der Sicherheitswirtschaft absolviert worden sein. Hinzu kommt die Teilnahme an einem 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs, der jedoch zum Zeitpunkt der Anmeldung in keinem Fall älter als zwei Jahre alt sein darf.

Die Ausbildungsdauer beträgt hier im Durchschnitt etwa zehn Monate. Da es sich vielmehr um ein Selbststudium handelt, hängt der tatsächliche Ausbildungszeitraum von jedem Teilnehmer selbst ab. Reichen diese zehn Monate nicht aus, um den Abschluss zu machen, ist eine Verlängerung um fünf Monate möglich. Diese Verlängerung ist kostenlos.

Im Laufe der Ausbildung erhält man einen Einblick in viele unterschiedliche Fachbereiche, darunter Rechts- und Dienstkunde, Gefahrenabwehr und dem Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik. Dazu gibt es einen Bereich der Sicherheits- und Serviceorientierung. Hat man die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen, so erhält man ein Abschlusszeugnis (der Fernschule).

Der Lernstoff – kurz und kompakt

  • Bewachung von Objekten, die Tätigkeiten als City-Streife, das Handeln in Verkehrskontrollen, das Verhalten bei einer Bombendrohung etc.
  • Sicherheits- und Serviceorientierung: Hier steht eigentlich der Umgang mit den Menschen im Vordergrund. Situationen müssen beurteilt und bewältigt werden, es muss entsprechende Kommunikation stattfinden und kundenorientiert gearbeitet werden
  • Gefahrenabwehr: Hier geht es um Brandschutzmaßnahmen, Verhalten bei Räumungen, es kommt zur Herausbildung von sicherheitsgerechtem Verhalten, es geht um den Arbeitsschutz ebenso wie um den Gesundheits- und Umweltschutz
  • Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik: Überwachungssysteme jeglicher Art, deren Funktionsweise, Aufbau etc.

Die Sicherheitsfachkraft und die Möglichkeit zur Förderung der Ausbildung

Möchte man die Weiterbildung zur Sicherheitsfachkraft an einer Fernschule absolvieren, so besteht die Möglichkeit einer 100%igen Förderung durch einen Bildungsgutschein, der von der Bundesagentur für Arbeit ausgestellt wird. Beim Lohnsteuerjahresausgleich sollte man die eingezahlten Studiengebühren unbedingt mit angeben, ein Teil kann von der Steuer abgesetzt werden.

Die Vielseitigkeit und das steigende Bedürfnis machen diesen Beruf attraktiv. Sie sind für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuständig und helfen im Bereich der Gefahrenvermeidung. Sie können sowohl zum Schutz von Personen als auch zum Schutz von Objekten eingesetzt werden.

3. Ausbildung zur mobilen Sicherheitsfachkraft

Ohne Führerschein ist das Berufsleben heute kaum noch denkbar, dies gilt insbesondere für den Beruf der Sicherheitsfachkraft. Bei der mobilen Sicherheitsfachkraft handelt es sich um eine Form der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft inklusive dem Erwerb des Führerscheins. Es geht hier also sowohl um das Berufsbild der Sicherheitsfachkraft als auch um den Erwerb des Führerscheins innerhalb dieser Weiterbildung, dieser ist Bestandteil der Ausbildung und stellt eine zusätzliche Qualifikation dar. Zusammen mit dem Führerschein können hier insgesamt acht Abschlüsse erworben werden. Dies wiederum ermöglicht noch umfangreichere Einsatzbereiche. Man wird für jedes Sicherheitsunternehmen unabdingbar.

Die zu erlangenden Abschlüsse:

  • ein Zeugnis als Sicherheitsfachkraft
  • den Führerschein der Klasse B
  • einen Erste-Hilfe-Schein
  • die IHK-Sachkunde gem. § 34 a GewO
  • die gewerbliche Waffensachkunde nach § 7 WaffG
  • ein Zertifikat als „Interventionskraft“
  • ein Zertifikat als „Beauftragte Person als Aufzugswärter gem. TRBS 3121“
  • ein Zertifikat als „Brandschutzhelfer“ und als „Evakuierungshelfer“ nach VdfB

Selbstverständlich richten sich diese Abschlüsse nach den gesetzlichen Vorgaben und erfüllen diese. Sie werden zudem bundesweit anerkannt.

Die Voraussetzungen für eine Weiterbildung zur mobilen Sicherheitsfachkraft sind gegeben, wenn:

  • ein polizeiliches Führungszeugnis ohne einen relevanten Eintrag vorliegt
  • die allgemeine persönliche Eignung vorliegt, die das Berufsbild der Sicherheitsfachkraft mit sich bringt
  • die psychische und die physische Fähigkeit gegeben ist, ein Kraftfahrzeug zu führen
  • man stets angemessen und sicher auftritt
  • die deutsche Sprache sowohl in Wort als auch in Schrift beherrscht wird
  • mindestens ein Alter von 18 Jahren vorweisen kann

Die Ausbildungsdauer beträgt 4 Monate und beinhaltet 640 Unterrichtseinheiten. Hierbei handelt es sich überwiegend um eine Vollzeit-Ausbildung, die Zeiten können jedoch bei Bedarf angepasst werden.

Die Lerninhalte der Weiterbildung zur mobilen Sicherheitsfachkraft

  • Mit an oberster Stelle steht bei dieser Ausbildung der Erwerb des Führerscheins der Klasse B
  • Hinzu kommt die Waffensachkunde, so beispielweise eine Schulung bezüglich Verteidigungswaffen, Schusswaffen nebst anschließender Waffensachkundeprüfung
  • Zudem wird die Prüfungsvorbereitung nebst Abschlussprüfung der Sachkunde gem. § 34a Gewerbeordnung durchgeführt
  • Man erlernt lebensrettende Sofortmaßnahmen für Sicherheitskräfte (so genannte Erste-Hilfe)
  • Man erlernt Befreiungshandlungen aus Aufzügen und Notsituationen – Aufzugswärter gem. § TRBS 3121
  • Es erfolgt ein Training in der Theorie und Praxis bezüglich des eigenen Deeskalationsverhaltens
  • Es erfolgt ein großer Schulungsbereich im Bereich der IT-Sicherheit, also das Erlangen von Kenntnissen der Gefahren im IT-Bereich, der Anwendung entsprechender Software und Präventionsmaßnahmen
  • Die eigene Interventionskraft wird durch Dienstkunde, Technik, den Umgang mit Menschen und Recht geschult
  • Man erlernt die Fähigkeiten und Fertigkeiten, um als Brandschutz- und Evakuierungshelfer tätig zu sein
  • Man erlernt die Grundlagen von Geld- und Werttransporten
  • Es kommt zu einer Funkausbildung
  • Es erfolgen Unterrichtseinheiten in Dienst- und Fachkunde Sicherheitswirtschaft, beispielsweise im Bereich des Objektschutzes und des Datenschutzrechtes
  • Die Grundlagen der englischen Sprache werden erlernt, wobei es sich um fachspezifische Begrifflichkeiten und Redewendungen handelt
  • Grundlage ist die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, auf dieser Ausbildung wird alles andere aufgebaut
  • Es erfolgt ein Bewerbungstraining
  • Es erfolgt ein Praktikum, um das Erlernte anzuwenden

Die anfallenden Kosten für die Ausbildung zur mobilen Sicherheitsfachkraft

Die Kosten für die Ausbildung mobilen Sicherheitsfachkraft betragen rund 5.500,00 Euro. Dabei sind folgende Leistungen inbegriffen:

  • sowohl die theoretische als auch die praktische Führerscheinprüfung inklusive aller Gebühren
  • eine gut ausreichende Anzahl an Fahrstunden für die praktische Prüfung
  • alle Materialien, die zur Vorbereitung benötigt werden, alle notwendigen Bücher
  • die Prüfungsgebühren für die IHK-Waffensachkunde-prüfung nach § 34 a GewO
  • ein Sehtest nebst dem Erste-Hilfe-Schein

Ist eine Förderung der Ausbildung durch Kostenübernahme möglich?

Generell kann die Ausbildung zur mobilen Sicherheitsfachkraft durch die Bundesagentur für Arbeit oder die deutsche Rentenversicherung bezahlt werden. Sofern Sie während der Ausbildungsdauer noch andere Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter beziehen, werden diese auch weiterhin gezahlt, die Ausbildung hat keinen Einfluss hierauf. Es kann zudem ein Fahrkostenzuschuss beantragt werden oder auch eine Kinderbetreuung, sofern diese vonnöten ist. Zu beachten ist jedoch, dass die Zusage der Kostenübernahme nebst bezeichneten Zuschüssen in jedem Einzelfall entschieden wird und es sich nicht um eine Vorschrift, sondern um eine Kann-Bestimmung handelt. Im Zweifelsfall sollte bei der Bundesagentur für Arbeit direkt nachgefragt werden.

Die Ziele der Ausbildung zur mobilen Sicherheitsfachkraft

Ist die Ausbildung erfolgreich absolviert worden, so verfügt die mobile Sicherheitskraft die Fähigkeiten und Fertigkeiten, die vonnöten sind, um den Beruf qualifiziert ausüben zu können. Sei es im Bereich der Sicherheitsdienstleistung oder als Brandschutz oder auch Evakuierungshelfer. In jedem Fall ist es ihm gestattet, eine Schusswaffe während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit mit sich zu führen. Er ist in der Lage, Interventionen umzusetzen und gegebenenfalls deeskalierend zu reagieren. Im Bereich der IT kennt er sich aus und kann präventive Schutzmaßnahmen ergreifen. Auch Personen in steckengebliebenen Aufzügen stellen kein Handlungsproblem dar, er befreit sie. Hinzu kommt, dass er lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten kann und diese sicher beherrscht. Im Geld- und Wert-Transport kann er alle erlernten Fertigkeiten anwenden. Die zusätzliche Möglichkeit, ein Fahrzeug zu führen, eröffnet der mobilen Sicherheitsfachkraft viele Türen, eine feste Anstellung im Begleitschutz scheint damit gesichert. Eine Anstellung kann in allen Bereichen der Sicherheit erfolgen, da es sich um eine umfassende Ausbildung handelt.